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3100 St. Pölten
Tel.: + 43 660 55 10 359
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geschäftsbedingungen

 

AGB (Geschäftskunden)

Allgemeine Verkaufsbedingungen

für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§4 Preise und Zahlung

(1)  Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2)  Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

§5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§6 Lieferzeit

(1)  Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2)  Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3)  Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4)  Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§8 Eigentumsvorbehalt

(1)  Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2)  Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für die Batterien gilt die Garantiezeit für 6 Monaten. Soweit gebrauchte Güter verkauft werden, entfällt jegliche Gewährleistung. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 10 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Tschechischer Republik.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werdenoder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

Geschäftsbedingungen Privatkunden

AGB (Privatkunden)

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Fa. LUMAG CZ

A. Vertragsabschluss

I. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nach­stehenden Bedingungen.

II. Vertragsabschlüsse erfolgen mit der Fa. LUMAG GmbH, vertreten durch den Herrn Manfred Weißenhorner, Robert-Bosch-Str. 3, 84375 Kirchdorf.

III. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Im Zweifel werden diejenigen unserer Ver­kaufsbedingungen Vertragsbestandteil, die mit den Einkaufsbedingungen des Kun­den übereinstimmen. Mit der Bestellung in Textform erkennt der Kunde unsere Ver­kaufsbedingungen an.

IV. Unsere Angebote sind frei bleibend. Vertragsabschlüsse und etwaige von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden erst durch eine rechts­verbindliche Bestellung in Textform sowie unsere Bestätigung in Textform für uns verbindlich. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann iSd. HGB oder einen Unternehmer iSd. § 14 BGB oder eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er bei der Bestellung in Textform hierauf sowie auf seine Rechtsform möglichst durch entsprechende Nach­weisführung hinweisen. Unsere Bestätigung der Bestellung er­folgt unverzüglich, spä­testens jedoch binnen zwei Wochen nach Eingang der Bestel­lung bei uns.

V. Sofern nicht Waren bestellt werden, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, und es sich bei der Bestellung um einen Verbrauchervertrag iSd. §§ 312 ff. BGB handelt, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach §§ 355, 312 d BGB zu. Das Widerrufsrecht muss binnen zwei Wochen nach Erhalt einer bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß erfolgenden und die Informationspflichten gemäß § 246 § 2 EGBG i.V.m. § 246 § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB beachtenden Mitteilung und Belehrung jeweils in Textform über das Widerrufsrecht und bei Eingang der Ware beim Kunden von diesem in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb der Widerrufs­frist ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Wi­derrufes. Der Widerruf ist zu richten an:

Fa. LUMAG CZ s.r.o., Hlinska 579a, 37401 Cekse Budejovice, e-mail: info@lumag.at.

Bei fristgerecht und wirksam ausgeübtem Widerruf sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) heraus­zugeben. Kann der Kunde die bestellte Ware sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvor­teile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewäh­ren bzw. herausgeben, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Für die Verschlechte­rung der Ware und für gezogene Nutzungen muß der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Ware zu­rückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Die bestellte Ware wird beim Kunden abgeholt, sofern sie nicht paketversandfähig ist. Ist die bestellte Ware paketversandfähig, hat der Kunde sie unverzüglich an uns auf unsere Gefahr zurückzusenden.Bei Rückgabe der Ware durch Versendung trägt der Kunde die Versandkosten, sofern die gelieferte Ware der bestellten ent­spricht und und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine ver­traglich verein­barte Teilleistung erbracht hat. Verpflichtungen zur Erstattung von Zah­lungen müs­sen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kun­den mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Ware, für uns mit deren Empfang.

VI. Eine Rückgabe bestellter Waren anstelle des Widerrufes gemäß §§ 356 BGB ist ausgeschlossen. Auch ein Rücktritt von der Bestellung ist außer in den gesetzlich zu­lässigen Fällen ausgeschlossen. Der Austausch bereits verbindlich bestellter Ware behalten wir uns auf Wunsch des Kunden im Einzelfall vor. Die Kosten für die in die­sem Fall erfolgende Rücksendung der bestellten Ware trägt der Kunde.

B. Lieferung

I. Die von uns individuell, in unseren jeweiligen Katalogen und auf unserer Homepa­ge genannten Lieferfristen sind maßgeblich und verbindlich. Ansonsten betragen die Lieferfristen bis zu 21 Werktage.

II. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Zahlungseingang des Kaufpreises ein­schließlich der Kosten für etwaige Verpackungen und Versendungen. Sie endet mit dem Zeitpunkt der Absendung der Ware ab Werk oder Lager.

III. Ist die Einhaltung einer Lieferfrist aus vom Kunden zu vertretenden Umständen für uns nicht möglich, so verlängert sich die Lieferfrist im angemessenen Umfang. Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unseres Willens liegen, verlängern sich alle vereinbarten Fristen angemessen; dieses gilt in gleicher Weise, wenn solche Ereignisse bei unserem Vorlieferanten vorliegen.

IV. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine angemessene Nach­frist zur Beseitigung des Leistungshindernis setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht be­reits ab Werk oder Lager abgesendet worden ist.

V. Teillieferungen sind zulässig.

VI. Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behal­ten wir uns vor, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Andern­falls behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.

C. Preis und Zahlung

I. Alle in unseren jeweiligen Katalogen und auf unserer Homepage angeführten Prei­se sind ohne Gewähr. Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager einschließ­lich der jeweils gültigen ge­setzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackungen und Versendungen. Die Kosten für etwaige Verpackungen und Versendungen kön­nen in unserer Versandkostenaufstellung eingesehen wer­den, die wir auf Wunsch zusenden. Als Kaufpreis gelten für alle Kaufgegenstände unsere am Tage der Bestellung gültigen Listenprei­se.

II. Andere Zahlungs- oder Finanzierungsarten bedürfen unserer vorherigen schriftli­chen Zustimmung.

D. Versand und Gefahrübergabe

I. Liegt keine Weisung des Kunden vor, bestimmen wir die Versandart. Der Versand erfolgt innerhalb Europas üblicherweise durch branchenbekannte Versandunterneh­men. Die Lieferung außerhalb Europas bedarf einer gesonderten Vereinba­rung über die Versandart. Kosten des Versands übernimmt der Kunde. Etwaige Frachtzahlun­gen gelten als Verauslagungen zu Lasten des Kunden. Versicherungen gegen Scha­den oder Verluste werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlos­sen.

II. Mit der Übergabe an das Versandunternehmen, spätestens jedoch mit dem Ver­lassen ab Werk oder Lager, geht die Gefahr einschließlich einer Beschlagnahme auf den Kunden über.

E. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständi­gen Erfüllung unserer Forderungen aus dem Geschäft. Bei Veräußerung der geliefer­ten Ware durch den Kunden an Dritte vor vollständiger Erfüllung unserer Forderun­gen aus dem Geschäft setzt sich der Eigentumsvorbehalt an den dem Kunden gegen den Dritten zustehenden Forderungen aus dem Geschäft fort; der Kunde tritt insoweit seine Forderungen aus dem Geschäft gegenüber dem Dritten an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an.

F. Gewährleistung/Haftung

I. Ist das Geschäft für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft iSd. § 377 HGB, ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Män­gel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, mit Angabe der Nummer des Lieferscheins in Textform zu beanstanden. Sonstige Mängel sind unverzüglich in Textform, spätestens binnen einer Woche nach Entde­ckung zu melden. Uns ist die Möglichkeit zur sofortigen Besichtigung einzuräumen.
Handelt es sich bei dem Geschäft um einen Verbrauchervertrag iSd. §§ 312 ff. BGB, ist der Kunde verpflichtet, die Mängel möglichst unverzüglich in Textform, spätestens binnen eines Jahres nach Lieferung zu melden. Uns ist die Möglichkeit zur sofortigen Besichtigung einzuräumen.

II. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl ausschließlich durch Nacherfüllung. Im Fall des Scheiterns der Nacherfüllung steht dem Kunden das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag nach § 437 Nr. 2 BGB zu. Das Recht zum Schadenersatz gemäß § 437 Nr. 3 BGB ist auf die Fälle beschränkt, in denen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen des Mangels oder Pflichtverletzungen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.

III. Ist das Geschäft für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft iSd. § 377 HGB, verjähren sämtliche Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung oder Pflichtverlet­zung bei Lieferung in einem Jahr seit der Ablieferung der Ware. Für die Batterien gilt die Garantiezeit für 6 Monaten. Handelt es sich bei dem Geschäft um einen Verbrauchervertrag iSd. §§ 312 ff. BGB, gelten die gesetzli­chen Regelungen für die Verjährung sämtlicher Ansprüche des Kunden aus Gewähr­leistung oder Pflichtverletzung bei Lieferung. Sofern es sich um Waren handelt, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

IV. Bei unberechtiger Reklamation werden die Transportkosten verrechnet. Die Reparaturkosten und Kosten für Transport werden ein einer Rechnung ausgestellt und werden von dem Kunden entweder per Vorkasse-Rechnung oder per Nachnahme beglichen. Falls der Kunde nicht entstandene Kosten innerhalb von 14 Tagen begleichen wird, wird die Ware im Lager zurückgestellt und dem Kunden werden die Versandkosten 5€ pro Tag verrechnet. 

G. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist der Gerichtsbezirk, in dem wir unseren Sitz und unsere Niederlassung haben, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute iSd. HGB sind. Dieses gilt auch für Klagen zur Rückgewähr der Ware, Scheck- oder Wechselverfahren.

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich seines Internatio­nalen Privatrechts auf das Vertragsverhältnis und seine Abwicklung Anwendung.

H.Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

I. Die Aufrechnung ist nur mit mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ge­genforderungen zulässig.

II Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit es auf dem­selben Vertragsverhältnis beruht

I. Gültigkeit

Mündliche Nebenabreden und Zusagen haben keine Gültigkeit. Sollten Bestimmun­gen des Vertragswerkes ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirk­samkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Mit der Bekanntgabe dieser Allgemei­nen Auftragbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

 

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